Schadensfreiheitsklasse

Webber | 09.12.2010 - 21:45

Schadensfreiheitsklasse – bezeichnet die bei der Autoversicherung zur Beitragsberechnung verwendeten unfallfreien Jahre, die der Autofahrer gefahren ist. Das bedeutet, je mehr unfallfreie Jahre, desto günstiger wird der Versicherungsbeitrag. In welcher Schadensfreiheitsklasse sich der Autofahrer befindet, erfährt er aus der Versicherungspolice oder der Beitragsberechnung. Viele Autoversicherungen haben für Pkws bis zu 25 Schadensfreiheitsklassen. Informationen hierzu erteilen die jeweiligen Versicherungen. Die Schadensfreiheitsklasse wird auch oft als SF-Klasse bezeichnet. Diese Abkürzung findet man auf vielen Briefen und Formularen.

Die einzelnen Staffelungen der Schadensfreiheitsklassen und die daraufhin zugeordneten Beiträge unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung. Bestimmt wird diese Klasse aber immer durch die unfallfrei gefahrenen Jahre eines Autofahrers. Deshalb wird auch der Fahranfänger immer in der höchsten Versicherungsklasse eingestuft. Die niedrigste Schadensfreiheitsklasse kann man also erst nach vielen Jahren unfallfreien Fahrens erreichen. Bei einem Unfall kann der Autofahrer in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft werden und wird künftig einen höheren Beitrag entrichten müssen. Auch bei einem Versicherungswechsel wird die bestehende Klasse übernommen.

Schadensersatz

Webber | 09.12.2010 - 21:44

Schadensersatz – darunter versteht man alle Sachschäden, die nach einem Verkehrsunfall ersetzt werden. Ein Unfall ist immer eine höchst belastende Situation für alle Beteiligten. Ist es glücklicherweise zu keinem Personenschaden gekommen, muss aber dennoch der materielle Schaden ersetzt werden. Auch bei Unfällen mit Personenschaden wird natürlich ein Schadensersatz fällig. Hier kann sich der Schadensersatz auch noch in Schmerzensgeld, Krankenhaus- und Therapiekosten ausdrücken. Schadenersatz muss immer derjenige leisten, der den Unfall verursacht hat. Hier kann dann auch die Haftpflichtversicherung in Kraft treten.

Bei einem Sachschaden am Pkw ist das Sachverständigengutachten die Grundlage für die Höhe der Schadensersatzforderung. Der Schadensersatz kann von jedem Unfallteilnehmer eingefordert werden, der keine Verantwortung an dem Unfall trägt. Oft muss die Schuldfrage aber auch erst durch einen Gutachter ermittelt werden. Liegt die Summe des Sachschadens unter 700 Euro, sollte auf das Gutachten verzichtet werden, denn dann gilt die Schadenminderungspflicht und die Kosten des Sachverständigen werden nicht übernommen. Um Schadensersatz fordern zu können, sollte man aber auf jeden Fall einen Kostenvoranschlag anfertigen und die Beschädigungen auf Fotos dokumentieren.

Schadensersatz kann aber nicht nur für Sachschäden gefordert werden, es ist auch möglich, den Nutzungsausfall des eigenen Fahrzeugs oder auch Mietwagenkosten erstatten zu lassen. Daneben gibt es noch viele weitere Kosten, die unter Umständen erstattungsfähig sind. Dies ist ein weites Feld und erfordert Fachwissen. Voraussetzung ist hier natürlich auch, dass man selbst keine Schuld an dem Unfall trägt. Zum Thema Schadensersatz sollte man sich von seiner Versicherung beraten lassen und im Falle eines hohen Schadens kann auch ein Anwalt eingeschaltet werden. Oft verliert man im Paragrafen-Dschungel den Überblick oder der Unfallverursacher verweigert eine Zahlung. Dann sollte man sein Recht notfalls gerichtlich einfordern.

Xenonlicht

Webber | 09.12.2010 - 20:21

In manchen Frontscheinwerfern von Kraftfahrzeugen wird Xenonlicht eingesetzt. Der Begriff bezeichnet die Verwendung von einer sog. Gasentladungslampe im Fernlicht oder im Abblendlicht. Verwendet wird Xenonlicht seit circa 1991 mit steigendem Erfolg. Für das Abblendlicht und das Fernlicht wird dieselbe Lampe mit Xenonlicht eingesetzt. Zur Umschaltung auf das Fernlicht wird dabei eine spezielle Blende aus dem Strahlengang geklappt.

Ein Xenonlicht funktioniert wie folgend: Ein Lichtbogen brennt zwischen den beiden Wolfram-Elektroden der Gasentladungslampe. Die Gasmischung innerhalb des kleinen Glaskolbens setzt sich aus Xenon, Quecksilber und Metallsalzen zusammen. Die Mischung soll das Xenonlicht auf eine tageslichtähnliche Farbe von circa 5.000 bis 6.000 Kelvin senken, da es sonst einen violetten Schein hat. Ein Hochspannungsimpuls wird über ein elektronisches Vorschaltgerät erzeugt und zündet die Gasmischung. Es steuert außerdem die konstante Leistung für das Xenonlicht. Moderne Fahrzeuge verfügen häufig über Xenonlicht mit zwei Doppelscheinwerfern. Sie bestehen aus vier Brennern und vier Vorschaltgeräten. Xenonlicht ist vor allem vorteilhaft, weil es etwa viermal solange hält, wie ein Halogenlicht. Defekte an einem Xenonlicht sind jedoch schwer zu erkennen und zu reparieren, da sie nicht an einem durchgebrannten Glühdraht liegen.

Zweitwagenversicherung

Webber | 09.12.2010 - 20:20

Wer sich einen Zweitwagen zulegt und bei dem daher die Zweitwagenregelung in Kraft tritt, der kann in der Regel viel sparen. Besonders lohnenswert kann eine Zweitwagenversicherung für Fahranfänger sein. Sie würden normalerweise in der Schadensfreiheits-Klasse 0 eingestuft werden und müssten somit Beiträge von 240 % des Grundbetrags leisten. Durch die Zweitwagenversicherung wird der Zweitwagen mehr oder weniger über den Erstwagen mitversichert und kann daher anders eingestuft werden.

Mithilfe einer Zweitwagenversicherung können beispielsweise Eltern über ihren Erstwagen einen Zweitwagen für ihr Kind mitversichern lassen. Genauso empfehlenswert ist eine Zweitwagenversicherung für jemanden, der ein eher selten gebrauchtes Auto besitzt. Das kann z. B. ein Cabrio sein. Dieses kann laut Zweitwagenregelung ebenfalls unter einer Zweitwagenversicherung preiswert versichert werden. Eine Zweitwagenversicherung eignet sich auch für Fahrer, deren Schadensfreiheits-Klasse aufgrund eines Unfalls zurückgestuft wurde.

Viele Versicherungen bieten beim Service der Zweitwagenversicherung an, den Zweitwagen in die Schadensfreiheits-Klasse 1/2 einzustufen. Somit würden für ihn nur zwischen 100 % und 140 % an Beiträgen anfallen. Die beste Variante der Zweitwagenversicherung ist es, beim selben Versicherungs-Anbieter sowohl den Erstwagen als auch den Zweitwagen zu versichern. Viele renommierte Versicherungen bieten nämlich dann an, den Zweitwagen in dieselbe Schadensfreiheits-Klasse einzustufen wie den Erstwagen. Bei jeder Art von Zweitwagenversicherung sollte beachtet werden, dass die Prämienhöhe von verschiedenen Faktoren abhängt. Die Zulassungsperson spielt dabei genauso eine Rolle, wie die Schadensfreiheits-Klasse des Erstwagens. Es ist stets ratsam, sich die verschiedenen Angebote vor dem Kauf eines Zweitwagens durchzusehen. Hilfreich für die Wahl der richtigen Zweitwagenversicherung können hierbei Vergleichsaufstellungen und Rechner im Internet sein.

Zweitwagenregelung

Webber | 09.12.2010 - 20:19

Wenn man sich einen Zweitwagen zulegen will, muss man sich dessen bewusst sein, was für Vor- und Nachteile dieser mit sich bringt. Wer bereits einen versicherten Erstwagen besitzt und seinen Zweitwagen neu anmeldet, der muss die sog. Zweitwagenregelung beachten. Sie besagt, dass der Zweitwagen quasi mitversichert werden kann. Bei der Zweitwagenregelung wird er manchmal in der Schadenfreiheits-Klasse 0 eingestuft werden. Die Versicherungsbeiträge können hierbei im schlechtesten Fall rund 240 % des Grundbeitrags betragen, was besonders in den ersten Jahren sehr teuer werden kann. Dennoch eignet sich die Zweitwagenregelung für viele. So kann beispielsweise ein Elternteil mit einem Erstwagen einen Zweitwagen für das Kind mitversichern lassen. Auch ein nur für den Sommer taugliches, eher selten benutztes Auto wie ein Cabrio kann unter die Kategorie der Zweitwagenregelung fallen.

Je nach Versicherungs-Anbieter ist es innerhalb der Zweitwagenregelung möglich, den Zweitwagen in die Schadensfreiheits-Klasse 1/2 einstufen zu lassen. Dann fallen circa 100 % bis 140 % des Gesamtbeitrags an. Vor allem für Fahranfänger kommt dies deutlich billiger. Besonders viel sparen kann man, wenn man bei einem Versicherungs-Anbieter ist, der den Zweitwagen wie den Erstwagen einstufen lässt. Auch dies ist laut Zweitwagenregelung erlaubt. Generell sollte man bei den verschiedenen Angeboten der Zweitwagenregelung daran denken, dass die Tarife von diversen Faktoren abhängen. Es kommt immer darauf an, auf wen der Zweitwagen zugelassen wird und ob diese Person zugleich Besitzer und Fahrer des Wagens ist. Bei der Zweitwagenregelung kann auch die Höhe der Schadensfreiheits-Klasse des Erstwagens entscheidend sein, wenn der Zweitwagen bei derselben Versicherung angemeldet werden soll.

Zweitwagen

Webber | 09.12.2010 - 20:18

Wenn man sich einen Zweitwagen zulegen will, muss man sich dessen bewusst sein, was für Vor- und Nachteile dieser mit sich bringt. Wer bereits einen Erstwagen mit Versicherung hat und seinen Zweitwagen neu anmelden möchte, der muss diesen normalerweise in der Schadenfreiheits-Klasse 0 einstufen lassen. Dies bedeutet Versicherungsbeiträge mit bis zu 240 % des Grundbeitrags und kommt vor allem in den ersten Jahren sehr teuer. Abhilfe hierzu schaffen diverse Spezial-Angebote, die bei bestimmten Voraussetzungen für die Versicherung des Zweitwagens gewählt werden können.

Eine gängige Variante, den Zweitwagen günstiger zu versichern ist die sog. Partnerregelung. Der Zweitwagen bekommt bei dieser Regelung meist den Rabatt des Erstwagens angerechnet. Andere Nachlässe wie beispielsweise die für geringe Fahrleistung oder Garagen werden hierbei jedoch oft nicht geboten, was mitunter zu einer teureren als einer billigeren Einstufung führen kann. Zudem müssen bei dieser Variante sowohl Erstwagen als auch Zweitwagen beim selben Versicherungs-Anbieter gemeldet sein. Unter Umständen kann es daher lohnenswerter sein, andere Versicherungsmodelle in Betracht zu ziehen. Es kommt dabei stets auf verschiedene Kriterien an, wie beispielsweise den Fahrzeughalter und die Schadensfreiheits-Klasse des Erstwagens. So oder so sollte ein Zweitwagen nur dann angeschafft werden, wenn er wirklich benötigt wird.

Zweitaktantrieb

Webber | 09.12.2010 - 20:18

Durch die Verwendung von Zweitaktmotoren werden Fahrzeuge mit Zweitaktantrieb fortbewegt. Im Gegensatz zum Viertaktantrieb wird beim Zweitaktantrieb nur eine Aufwärts- und Abwärtsbewegung des Kolbens benötigt. Große Fahrzeuge, u. a. Flugzeuge, Lokomotiven und Lastkraftwägen, werden auch durch Zweitaktantrieb bewegt, dann jedoch mit größeren Dieselmotoren anstelle von herkömmlichen Zweitakt-Ottomotoren. Ein Vorteil beim Zweitaktantrieb ist, dass ein Zweitaktmotor ohne Mehraufwand an Energie pro Zeiteinheit die doppelte Anzahl an Arbeitsakten wie ein Viertaktmotor durchläuft. Dadurch sind ein geringerer Hubraum und eine geringere Masse nötig. Zudem sind mit einem Zweitaktantrieb höhere Drehzahlen möglich. Die Nachteile, die ein Zweitaktantrieb mit sich bringt, sind die hohe thermische Belastung des Kolbens und die verringerte Motorbremswirkung. Auch Emissionsprobleme können je nach Modell durch unvollständige Verbrennung des Gasgemischs auftreten.

Ein Zweitaktantrieb setzt sich aus zwei Vorgängen zusammen. Während des ersten Taktes spielt sich das Verdichten und Arbeiten ab. Durch die Aufwärtsbewegung des Kolbens wird das Gas im Zylinder verdichtet. Dieses Gasgemisch wird dann mittels einer Zündkerze gezündet, was zu einem hohen Druck führt. Das Gas weitet sich aus und die dabei produzierte Wärme wird in mechanische Energie umgewandelt. Beim Zweitaktantrieb mit einem Dieselmotor wird während der Wärmezufuhr bei gleichbleibendem Druck noch Diesel eingespritzt. Der zweite Takt des Zweitaktantriebs sorgt für den Ladungswechsel. Durch das Öffnen von bestimmten Ventilen oder die Freigabe von Öffnungen durch die Bewegung des Kolbens kann das Abgas entweichen. Frischgas strömt ein. Während sich der Kolben zu seinem oberen Totpunkt bewegt, schließen sich die Ein- und Auslassöffnungen wieder. Die Verdichtung des Frischgases leitet den Kreislauf von Neuem ein. Somit ahmt der Zweitaktantrieb den perfekten Otto-Kreisprozess bzw. Diesel-Kreisprozess nach.

Zündkabel

Webber | 09.12.2010 - 20:17

Zündkerzenkabel, häufig nur Zündkabel genannt, verbinden die Fahrzeug-Zündspule mit der Zündkerze mittels Elektrik. Durch die Zündkabel wird die in der Zündspule generierte Hochspannung in Zündspannung umgewandelt und an die Zündkerze abgegeben. Die Zündspannung kann dabei bis zu 30.000 Volt betragen. In der Zündkerze wird dann ein Zündfunken erzeugt. Die Hauptaufgabe der Zündkabel besteht darin, für eine sichere Verbindung der beiden Elemente zu sorgen sowie eine zuverlässige Energie-Übertragung zu gewährleisten.

Es gibt verschiedene Bauformen für Zündkabel, je nach Fahrzeugmodell. Sogenannte Widerstands-Zündleitungen arbeiten mit Widerstandsdraht. Wirkwiderstands-Zündleitungen hingegen verlassen sich auf Kohlewiderstand. Kupfer-Zündleitungen funktionieren ganz ohne Widerstand. Sie werden dann als Zündleitung verwendet, wenn die Zündkabel motorbedingt von unterschiedlicher Länge sind. Der zur Funkentstörung benötigte Widerstand befindet sich in dem Fall stattdessen im Zündkerzenstecker. Die im Motorraum befindlichen Zündkabel unterliegen vielerlei Fremdeinflüssen.

Sie können beispielsweise durch Salzwasser, ungeeignete Reinigungsmittel oder sogar Marderbisse geschädigt werden. Aus diesem Grund erreichen sie in der Regel fast zum selben Zeitpunkt ihre Verschleißgrenze. Sie auszutauschen ist nicht immer einfach. Einige Hersteller bieten daher fertig konfektionierte Kabel mit passenden Steckern an. Zündkabel stehen meist unter hoher, kontinuierlicher Belastung, bei Motorrädern noch mehr als bei Automobilen.

Zündschlüssel

Webber | 09.12.2010 - 20:16

Generell dient ein Zündschlüssel dazu, Fahrzeuge zu öffnen und zu starten. Er wird nicht nur für Automobile, sondern auch für andere motorisierte Geräte und Maschinen verwendet. Moderne Zündschlüssel sind oft mit Extra-Funktionen wie einer elektronischen Wegfahrsperre ausgestattet. Zudem verfügen sie über einen Funksender, mit welchem man die Zentralverriegelung aus einem bestimmten Abstand bedienen kann, ohne den Zündschlüssel ins Türschloss zu stecken.

Zuerst wird mit dem Zündschlüssel die Fahrzeugtür geöffnet. Danach muss er in das Zündschloss gesteckt werden, um das Fahrzeug zu starten. Durch das Drehen des Schlüssels nach rechts wird die Zündung aktiviert. Dadurch schließt sich der Zündkreislauf und der Motor des Fahrzeugs wird angelassen. Der Zündschlüssel aktiviert nicht nur den Motor, sondern auch andere elektrische Elemente des Fahrzeugs wie beispielsweise die Fensterheber, die Verriegelung der übrigen Türen und die Lüftung. Bei modernen Automobilen ist der Zündschlüssel elektronischer Art. Sein bartloses Ende wird in einen passenden Schlitz gesteckt. Statt den Schlüssel nun zu drehen, wird auf einen Startknopf gedrückt, der den Motor aktiviert. Diese neuen Zündschlüssel haben äußerlich kaum noch etwas mit einem herkömmlichen Schlüssel gemeinsam. Sie ähneln entweder einem Kästchen oder einer flachen Karte. Dieses Design wurde nicht nur der Funktionalität wegen gewählt, es gewährt auch mehr Sicherheit im Fahrzeug-Innenraum. Denn im Falle eines Unfalls kann selbst ein herkömmlicher Zündschlüssel Verletzungsgefahr mit sich bringen. Er könnte sich lösen und Airbags aufritzen oder beim Aufprall das Knie des Fahrers verletzen. Flache Karten sind außerdem einfacher überallhin mitzunehmen, da sie beispielsweise in den Geldbeutel passen.

Zulassungsstelle

Webber | 09.12.2010 - 20:15

Grundsätzlich gelten in Deutschland die Zulassungspflicht von Fahrzeugen zum Straßenverkehr sowie die Zulassungspflicht von Personen zum Straßenverkehr. Dieses Verfahren ermöglicht es, Genehmigungen bezüglich der Verkehrssicherheit sowie Informationen bezüglich der Kfz-Steuer zu überwachen. Die Zulassung von Fahrzeugen erfolgt bei einer Zulassungsstelle. In der Regel liegt die Zuständigkeit für die Zulassung beim Landkreis oder bei der kreisfreien Kommune. Bei Fahrzeugen der Bundes- und Landesorgane ist eine spezifisch dafür eingerichtete Zulassungsstelle zuständig. So verfügen beispielsweise die Polizei und die Bundeswehr über eine eigene Zulassungsstelle.

Jede Zulassungsstelle ist eine durch Landesrecht bestimmte Verwaltungsbehörde, welche dazu beauftragt ist, die Bewachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung zu regeln. Sie ist für die Erteilung und den Entzug von Fahrerlaubnissen genauso zuständig wie für die Zulassung von Fahrzeugen, aber häufig gehört auch die Anordnung von Verkehrszeichen zu ihren Kompetenzen. Eine Zulassungsstelle hat somit ordnungsbehördliche Funktionen. Sie ist oft mit der Führerscheinstelle zusammengelegt. Beim Kauf eines Neuwagens kümmert sich der Händler oft selbst um die Zulassung, bei einer Ummeldung muss man jedoch selbst zur Zulassungsstelle. Wer sein Fahrzeug registrieren möchte, der sollte nicht unvorbereitet zur Zulassungsstelle kommen. Damit der Vorgang der Zulassung überhaupt zustande kommt, muss Folgendes gegeben sein: Die Anmeldeperson muss eine nationale oder europaweite Typengenehmigung für das Fahrzeug vorweisen. Auch möglich ist das Vorlegen eines Fahrzeug-Gutachtens, das durch einen amtlichen Sachverständigen ausgeführt wurde. Es muss zudem eine geltende Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

Die Zulassungsstelle erteilt dann die aus zwei Teilen bestehende Zulassung. Sie setzt sich aus dem sog. Zulassungsschein und dem zu vergebenden Nummernschild für das Fahrzeug zusammen.

Zulassungsbescheinigung

Webber | 09.12.2010 - 20:15

Jedes Fahrzeug und jede Person ist in Deutschland für den Straßenverkehr zulassungspflichtig. Eine Zulassung für Person und Fahrzeug erfolgt in der Regel durch die zuständige Zulassungsstelle des Landkreises oder der Kommune. Eine Zulassung beinhaltet folgende Vorgänge: das Ausstellen einer Zulassungsbescheinigung, oft Fahrzeugschein genannt, und die Vergabe eines Kfz-Kennzeichens.

Eine Zulassungsbescheinigung, damals oft als Fahrzeugbrief bezeichnet, beinhaltet für gewöhnlich drei Informationen. Das zu registrierende Fahrzeug wird zunächst individualisiert. Dies geschieht aufgrund der vom Hersteller vergebenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer, umgangssprachlich auch Fahrgestellnummer genannt. Des Weiteren beinhaltet eine Zulassungsbescheinigung die Dokumentation und Vergabe eines Kfz-Kennzeichens. Dies wird einer bestimmten Person zugeteilt, meist dem Fahrzeug-Eigentümer. Ferner wird in der Zulassungsbescheinigung festgehalten, dass das Fahrzeug die technischen Zulassungsbedingungen eines Landes der Europäischen Union erfüllt. In Teil 1 der Zulassungsbescheinigung wird ausschließlich der Halter des Fahrzeuges vermerkt. In Teil 2 des Dokumentes muss daher aufgeführt werden, ob es sich bei genannter Person auch um den Eigentümer handelt. Vor der Einführung von einheitlichen Zulassungsbescheinigungen für alle EU-Staaten beinhaltete das Dokument oft noch die Namen und Anschriften von bis zu sechs Vorbesitzern des Fahrzeuges. Die Vereinheitlichung der Zulassungsbescheinigung hat u. a. zu mehr Datenschutz und allgemein gültigeren Informationen geführt.

Zulassung

Webber | 09.12.2010 - 20:14

Grundsätzlich ist die Zulassung in zwei Kategorien unterteilt: die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr sowie die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Ein Zulassungsverfahren für beide ist in allen Ländern der Welt gesetzlich verordnet. Es dient dazu, Genehmigungen im Hinblick auf Verkehrssicherheit, generelle Informationen und Kfz-Steuer zu dokumentieren und kontrollieren. Zulassungsdokumente sind u. a. Fahrzeugpapiere, Führerschein und Kfz-Kennzeichen.

In Deutschland muss jedes Fahrzeug bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zur Zulassung angemeldet werden. Generell liegt die Zuständigkeit dabei beim Landkreis oder bei der Kommune. Bei Fahrzeugen der Bundes- und Landesorgane, wie beispielsweise der Bundeswehr oder der Polizei, sind speziell dafür eingerichtete Verwaltungsbehörden für die Zulassung zuständig. Für die Zulassung eines Fahrzeugs müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Eine nationale oder europaweit gültige Typengenehmigung bzw. ein Gutachten über das Fahrzeug durch einen amtlichen Sachverständigen muss vorliegen. Dies ermöglicht eine Einzelbetriebserlaubnis. Ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung muss erbracht werden. Der Fahrzeuginhaber muss durch Personalausweis oder Pass registriert sein und, falls es sich dabei um den Fahrer handelt, über einen gültigen Führerschein verfügen. Die eigentliche Zulassung erfolgt daraufhin anhand von zwei Vorgängen. Es wird erstens ein amtliches Kfz-Kennzeichen zugeteilt und zweitens eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Einige Fahrzeuge, z. B. Mofas und Kleinkrafträder, sind nicht zulassungspflichtig. Sie sind jedoch betriebserlaubnispflichtig und müssen in manchen Fällen trotzdem ein Nummernschild tragen. Bei der Zulassung eines Fahrzeuges besteht generell die Möglichkeit, gegen Gebühr und mit Vorab-Ankündigung ein sog. Wunschkennzeichen zu beantragen. Es bietet die Eventualität, die Buchstaben und Ziffern des Nummernschildes bedingt selbst zu wählen.

Zahlungsweise

Webber | 09.12.2010 - 20:13

Die verschiedenen Formen der Zahlungsweise spielen sowohl beim Autokauf und Verkauf als auch beim Auto-Leasing und der Autovermietung eine große Rolle. Generell gibt es im Bereich Kfz dieselben Zahlungsmethoden wie beispielsweise im Bereich Immobilien oder Verbrauchsgüter. Als bevorzugte Zahlungsweise tut sich im Bereich Kfz jedoch die Leasing-Methode hervor. Beim Leasing geht gegen die Zahlung eines bestimmten Leasing-Entgelts, welches in der Regel über einen bestimmten Zeitraum hinweg über Ratenzahlung geleistet wird, das Leasingobjekt auf den Leasingnehmer über. Bei dieser Zahlungsweise kann zwischen dem sog. Kilometerleasing und dem sog. Restwertleasing gewählt werden. Es kommt jedoch nicht nur bei der Anschaffung eines Fahrzeuges darauf an, für welche Zahlungsweise man sich entscheidet, sondern auch bei der jeweiligen Kfz-Versicherung.

Die gewählte Zahlungsweise kann sich bei einer Kfz-Versicherung auf die letztendliche Höhe der zu zahlenden Prämie auswirken. Es gibt vier übliche Zahlungsarten der Versicherungsbeiträge: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich. Im Schnitt kann man beim Gesamtbetrag circa 5 % bis 10 % sparen, wenn man sich für jährliche Zahlungen entscheidet. Mit dieser Zahlungsweise kann jedoch ein gewisses Risiko verbunden sein, da zum Zahlungszeitpunkt der hohe Betrag vorhanden – also bereits angespart oder sofort verfügbar – sein muss. Die teuerste Zahlungsweise ist häufig die monatliche Variante, wobei es auf den Versicherungs-Anbieter ankommt. Nicht nur die zeitlichen Abstände der Beitragsleistung können frei gewählt werden, die meisten Versicherungen bieten auch die Wahl zwischen den gängigen Zahlungsmethoden Überweisung oder Bankeinzug. Um die beste Zahlungsweise für sich selbst zu ermitteln, sollte man sich einen guten Überblick über verschiedene Anbieter und ihre Angebote machen sowie sich alle Modelle durchrechnen lassen.

Youngtimer

Webber | 09.12.2010 - 20:12

Alte Kraftfahrzeuge, die als Liebhaberfahrzeuge genutzt werden, aber noch nicht zur Kategorie der Oldtimer gehören, werden als Youngtimer bezeichnet. Fahrzeuge mit einem Alter von 15 bis 20 Jahren werden generell der Kategorie Youngtimer zugeordnet, wobei es in Deutschland keine festen Altersgrenzen zur Differenzierung gibt. Oft werden auch Autos aus den 70er Jahren als Youngtimer bezeichnet, da sie von ihrem Aussehen her nicht sofort als Oldtimer erkennbar sind. Bis 2007 galten sogar Fahrzeuge mit einem Alter bis zu 30 Jahren gemäß der 49. Ausnahmeverordnung der Straßenverkehrsordnung zur Klasse der Youngtimer.

Generell haben Youngtimer genauso viele Anhänger wie Oldtimer. Viele werden immer noch regelmäßig als Nutzfahrzeuge eingesetzt, wobei eine spezielle Versicherung abgeschlossen werden sollte. Das Baujahr oder das Zulassungsjahr eines Youngtimers muss mindestens 25 Jahre zurückliegen, damit eine Youngtimer-Versicherung zu Sondertarifen möglich ist. Zudem muss der Originalzustand mehr oder weniger erhalten sein und der Marktwert des Autos sollte mindestens 3.000 € betragen. Steht der Youngtimer nur noch in der Garage oder wird er äußerst selten verwendet, ist der Abschluss einer sog. Ruheversicherung ratsam. Es gibt wie beim Oldtimer auch beim Youngtimer vielerlei Fantreffen, Wettbewerbe und Rennveranstaltungen. Ersatzteile zu erhalten kann manchmal aufgrund des geringeren Alters etwas leichter sein als Oldtimer-Ersatzteile zu finden.

Wunschkennzeichen

Webber | 09.12.2010 - 20:10

Bei der Vergabe von Kfz-Nummernschildern besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein sog. Wunschkennzeichen zu wählen. Bei einem Wunschkennzeichen hat der Fahrzeuginhaber die Möglichkeit, sein Kennzeichen zu personalisieren, indem er Buchstaben- und Zahlenkombinationen seiner Wahl beantragt. Davon ausgeschlossen sind natürlich die Buchstabenangaben des Verwaltungsbezirks.

In Deutschland sind Wunschkennzeichen nur beschränkt möglich, da aus einem vorgegebenen Pool von möglichen Kombinationen gewählt werden kann. Bestimmte Buchstabenkombinationen wie beispielsweise “SS” sind verboten. Wer ein Wunschkennzeichen haben möchte, der muss dies sechs Wochen vor der Anmeldung bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Hierfür wird eine Gebühr fällig. Besonders gern wählen Fahrzeuginhaber ein Kennzeichen, welches ihre Initialen sowie ihnen wichtige Nummern miteinander vereint.

In vielen Ländern der Welt sind Wunschkennzeichen an der Tagesordnung. In Schweden beispielsweise sind Kfz-Kennzeichen personengebunden und bestehen meist ein Leben lang. Daher kann man gegen eine Gebühr sein Wunschkennzeichen vollkommen individuell zusammenstellen. In anderen Ländern der Europäischen Union besteht u. a. auch die Möglichkeit, Sonderzeichen und die besonderen Buchstaben der jeweiligen Landessprache zu wählen und somit die gesamte Beschriftung für das Wunschkennzeichen zu bestimmen. In manchen Ländern wie Irland lassen sich zwar die Buchstabenkombinationen nicht frei wählen, dafür kann man aus verschiedenen Designs und Schriftarten die passende heraussuchen. In Belgien ist es so, dass nur das hintere Nummernschild vom Staat mit offiziellen Kennzeichnungen vergeben wird. Das vordere Nummernschild kann nach Vorliebe entworfen und hergestellt werden. Wunschkennzeichen zu besitzen entwickelt sich mehr und mehr zu einem internationalen Trend. Viele Prominente und wichtige Geschäftsleute sind dazu bereit, für die Zulassung ihres personalisierten Nummernschildes sehr viel Geld auszugeben.

Winterreifenpflicht

Webber | 09.12.2010 - 20:09

In vielen Ländern der Europäischen Union ist bereits eine gesetzlich verankerte Winterreifenpflicht verordnet. In Deutschland wird noch darüber diskutiert, ob sie eingeführt werden sollte. Im November 2010 hatten sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern darauf geeinigt, bald eine Winterreifenpflicht in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzunehmen.

Bisher wird in der Straßenverkehrsordnung die Verwendung von “geeigneter Bereifung” entsprechend der Witterungsbedingungen gefordert. Das Oberlandesgericht in Oldenburg befand diese Formulierung als ungenügend und verlangte konkretere Angaben. Nur durch die Aufnahme der Winterreifen in die StVO besteht jedoch noch keine explizite Winterreifenpflicht. Unter “den Wetterverhältnissen gerechter Fahrzeug-Ausrüstung” ist in der Regel zu verstehen, dass in den kalten Jahreszeiten Ganzjahres- oder Winterreifen sowie Frostschutzmittel und für größere Fahrzeuge z. B. Schneeketten zu verwenden sind. Wer gegen die noch nicht offiziell bestehende Winterreifenpflicht verstößt, dem drohen 20 € Bußgeld. Liegt durch die Verwendung von nicht zweckgemäßer Bereifung zudem eine Behinderung des Verkehrs oder der allgemeinen Sicherheit vor, so fallen 40 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg an. Wird durch die Verwendung von falschen Reifen ein Unfall verursacht, weigern sich viele Versicherungen, den Schaden zu übernehmen.

Schon allein der eigenen Sicherheit halber sollte man es mit der Winterreifenpflicht genau nehmen, ob sie nun gesetzlich verankert ist oder nicht. Außerdem muss bei Fahrten ins europäische Ausland darauf geachtet werden, ob in den jeweiligen Ländern eine gesetzliche Winterreifenpflicht besteht. Vor allem die skandinavischen Länder nehmen es mit der Winterreifenpflicht sehr genau, aber auch Österreich und Frankreich haben die Winterreifenpflicht vor einigen Jahren eingeführt.

Winterreifen

Webber | 09.12.2010 - 20:02

Bei Winterreifen handelt es sich um Reifen, die im Besonderen für kalte Jahreszeiten konzipiert sind. Winterreifen gelten generell bei Temperaturen bis -15 °C als sicher; jedoch spielen hier auch andere Produktionselemente eine entscheidende Rolle. Denn Winterreifen verfügen einerseits über ein besonders prägnantes Profil. Dieses ist nicht nur in der Lage, auf völlig schneebedecktem Untergrund auch bei Geschwindigkeiten bis teilweise 270 km/h ein Fahrzeug sicher in der Spur zu halten – hier haben Winterreifen insbesondere spezielle Lamellen, welche sich erst beim Abrollen öffnen und so einen festen “Grip”, nämlich nahezu eine Greifbewegung erzeugen. Im Alltagsbetrieb ist es nicht einmal empfehlenswert, auch mit Winterreifen über eine nicht geräumte Straße mit einer Geschwindigkeit, die bereits höher als 100 km/h liegt, zu fahren.

Andererseits werden Winterreifen aus einer Gummimischung hergestellt, die – im Gegensatz zu Sommerreifen – auffällig weich ist. Diese gewährt eine absolute Fahrsicherheit bei winterlichen Verhältnissen, ist jedoch mit einem höheren Verschleiß auf trockener oder sommerlicher Fahrbahn verbunden. Deshalb raten Verbraucherorgane generell zu einer maximalen Nutzungsdauer von drei Jahren bei Winterreifen. Auch ist im November 2010 angekündigt worden, dass die Bundesregierung zur Nutzung von Winterbereifung als Verschärfung von bestehenden Vorschriften verpflichtet. Überdies verweigern zuweilen Autoversicherer Zahlungen, wenn Versicherungsnehmer trotz winterlicher Verhältnisse in einem Schadensfall ohne entsprechende Bereifung anzutreffen waren. Winterreifen werden alljährlich von den drei Automobilclubs der Schweiz, Österreichs und Deutschlands einem Winterreifentest unterzogen. Insbesondere Winterreifen vom selben Jahr werden hier berücksichtigt – es wird hier das Fahrverhalten auf verschiedenen Formen von Schnee, vereisten Flächen sowie Schneematsch getestet. Bremsverhalten, Beschleunigungswege wie auch Kurvenfahrten und mehr werden genauestens protokolliert und in den Organen der Verkehrsclubs wie auch Verbraucherberatungen werden diese Ergebnisse über Winterreifen dann veröffentlicht. Diese Veröffentlichungen dienen nicht nur Verbrauchern, sondern weisen auch die Hersteller von Winterreifen darauf hin, wie Materialbeschaffenheit und Profilzeichnung ihrer Produkte im Folgejahr verbessert werden könnte.

Wildunfall

Webber | 09.12.2010 - 20:01

Bei einem Wildunfall handelt es sich um einen Verkehrsunfall, welcher durch ein als Wildtier definiertes Lebewesen verursacht wird. Generell umfasst ein Wildunfall die Beteiligung von Fuchs, Hase, Wildschwein und bzw. oder Rehwild – jedoch sollte ein Verbraucher vor Abschluss einer Autoversicherung (oder vor Antritt einer Reise) entweder mit einer Verbraucherberatung oder verschiedenen Versicherungsunternehmen abklären, was in einer bestimmten Region als Wildunfall seitens der Kaskoversicherer definiert wird. Beispiel: Während in bayrischen Wäldern durchaus auch Bären in einen Wildunfall involviert werden können, können in gewissen Gebieten der Tschechischen Republik auch Wölfe tragischerweise bei einem Wildunfall geschädigt werden und ihrerseits versicherungspflichtig zu erstattende Blech- oder Personenschäden verursachen. In den skandinavischen Ländern hingegen kann ein Wildunfall auch dann vorliegen, wenn ein Elch im Zusammenstoß mit einem Pkw auf einer Landstraße angefahren wird. Auch Gerichtsurteile sind im Zusammenhang mit dem versicherungsrechtlichen Tatbestand “Wildunfall” gefällt worden – über die Verbraucherberatungen sind hier die geeigneten Informationen zu erwerben.

Unter Berücksichtigung der oben skizzierten Zusammenhänge ist von einem Wildunfall kaskoversicherungsrechtlich nun genau dann die Rede, wenn die Beschädigungen an dem versicherten Fahrzeug entweder direkt durch das Tier erzeugt werden oder aber durch jene Aktionen eines Fahrers, die im Zuge eines Ausweichmanövers eine Fahrzeugbeschädigung hervorrufen (letztere Variante wird von Tier- und Umweltschützern empfohlen, da man den eigentlichen Wildunfall mit Todesfolge des Tiers generell vermeiden sollte).

Doch es gibt generell Hinweise für Autofahrer, wie man den Wildunfall als solchen (regionenunabhängig) vermeiden kann. Einerseits gilt das Prinzip, in Gebieten, in welchen die Landstraße durch einen Wald verläuft, weder mit überhöhter noch mit Maximalgeschwindigkeit ein Fahrzeug zu führen. Sondern das vorsichtige Fahren, insbesondere bei Dämmerung oder bei “Wildwechsel”-Beschilderung, kann hier jeden Unfall dieser Art in seiner Wahrscheinlichkeit verringern.

Ist jedoch ein solcher Unfall erfolgt, sind allein Polizei- und Forstbeamte berechtigt (auch beide gleichzeitig), den Zusammenhang der Situation in Augenschein zu nehmen, das Fahrzeug wie auch das mitverunfallte Tier zu bergen und mit ihrem Bericht die Versicherung zur Deckung der Schadensleistungen zu veranlassen.

Wiederbeschaffung

Webber | 09.12.2010 - 20:00

Beim “Wert der Wiederbeschaffung” handelt es sich um einen Wertbegriff aus der Autoversicherungswirtschaft, der das Gegenteil des Neuwertes bezeichnet. Es wird einem geschädigten Unfallbeteiligten im Falle eines Totalschadens von der gegnerischen Haftpflichtversicherung üblicherweise ein Betrag gezahlt, welches dem Geschädigten die Wiederbeschaffung eines Fahrzeugs erlaubt, welches sich in demselben Zustand befindet, wie das nun Zerstörte vor dem Unfall. Anders formuliert: Im Rahmen einer Wiederbeschaffung wird ein Geschädigter (so heißt es juristisch) “so gestellt”, als ob der Unfall nicht geschehen wäre. Ein Geschädigter ist somit nicht in der Lage, bei einer Schadensbegleichung im Wert einer Wiederbeschaffung einen Neuwagen zu erwerben, sondern es ist dies für ein Auto des Typs, welches er hatte, in gleicher Ausstattung und in gleichem Zustand möglich.

Handelte es sich jedoch ohnehin um einen Neuwagen, entspricht der Wert der Wiederbeschaffung hier auch Neuwert. Eine Wiederbeschaffung jedoch wird nicht allein durch eine gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung geleistet, sondern auch durch die Vollkaskoversicherung des Versicherungsnehmers, wenn ihm trotz Einhaltung sämtlicher Sicherheitsmaßnahmen sein Fahrzeug durch Diebstahl abhandenkommt. Auch dann erfolgt die Wiederbeschaffung des Fahrzeugneuwerts nur unter der oben genannten Bedingung. Im Zuge einer solchen Schadensbegleichung wird in beiden Schadensfällen (also einem Kasko- oder einem Haftpflichtfall) dem Geschädigten bzw. Versicherungsnehmer auch die Zeit (meist von einer Werkwoche) überbrückt, die er benötigt, um die Wiederbeschaffung auch organisatorisch vornehmen zu können. Für diese Zeit zahlen die Versicherungen auch einen Mietwagen – allerdings können diese Zahlungen auch abgelehnt werden, wenn es sich um Mietdauern von mehreren Wochen handelt.

Werkstattbindung

Webber | 09.12.2010 - 19:59

Bei der sogenannten “Werkstattbindung” handelt es sich um eine Form des Empfehlungsmarketings. Versicherungsfirmen und Werkstätten spielen einander Kunden zu und gewähren hierfür Provisionen. Aber auch auf die Kundenverträge selbst schlägt sich diese Werkstattbindung nieder: Verpflichtet sich der Versicherungsnehmer im Rahmen einer Werkstattbindung darauf, für die Dauer eines bestimmten Autoversicherungsverhältnisses nur und ausschließlich die Leistungen einer einzigen Werkstatt(kette) in Anspruch zu nehmen, werden ihm nur Versicherungsrabatte (von möglicherweise bis zu 20 Prozent) gewährleistet.

Auch die Werkstatt selbst ist in Verpflichtungen gegenüber dem Kunden bei einer Werkstattbindung eingebunden: Sie wird ihm bei Abschleppaufträgen, Reparaturen oder anderen Serviceleistungen eine günstigere Rechnung stellen, als dies üblich wäre.

Die Entscheidung, einen Autoversicherungsvertrag mit Werkstattbindung einzugehen, ist aus Sicht des Verbrauchers von drei wesentlichen Ideen abhängig: Einerseits klärt eine neutrale Verbraucherberatung darüber auf, ob und bei welchen Firmen sich dies grundsätzlich lohnen würde. Andererseits – und dies ist insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Neuwägen wichtig – sind es nicht nur Versicherungen, die das Prinzip der Werkstattbindung kennen, sondern es sind die Autohersteller selbst, die Garantieleistungen bei Autos, die ab Werk verkauft werden, nur davon abhängig machen, ob die Käufer Vertragshändler-Werkstätten in der Garantiezeit aufsuchen. Diese Art von Werkstattbindung zu beachten, ist insbesondere bei geleasten Firmenwägen von Belang: Hier ist der Leasingnehmer auch gegenüber einer Autobank verantwortlich, Garantiebedingungen vertragsgerecht zu erfüllen.