Kein Wechsel der amtlichen Kennzeichen bei einem Umzug
Allerdings sind die Bundesländer nicht verpflichtet, dieser Regelung zu folgen.
In dem Zusammenhang stellt sich aber auch die Frage wie es mit Ihrer Kfz-Versicherung weitergeht. Denn die Berechnung der Prämie richtet sich unter anderem auch nach dem Ort der Fahrzeugzulassung und findet in der Berechnung der Regionalklassen ihren Niederschlag. So ist die Prämie in Gegenden mit einem hohen Schadensvolumen höher als in solchen, in denen nur wenige Schäden an Kraftfahrzeugen registriert werden.
Durch die nun möglich gemachte Neuregelung in Bezug auf die Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens entfällt diese Berechnungsgrundlage für die Versicherung. Diese erfolgt nunmehr im Hinblick auf den Wohnsitz des Halters.
Eines dürfen Sie aber nicht außer Acht lassen, wenn Sie nach einem Umzug Ihr Kennzeichen behalten wollen. Der Umzug muss innerhalb eines Bundeslandes erfolgen und dieses Bundesland muss seinerseits diese Regelung selbst akzeptieren.
Sollten Sie allerdings Ihr Fahrzeug verkaufen wollen und der neue Besitzer in einer anderen Stadt wohnen, so hat auch dieser die Möglichkeit, Ihr altes Kennzeichen weiterzuführen.