Dominik | 07.11.2010 - 13:47
Steinschlag wann zahlt die Kaskoversicherung?
Ein kleines Steinchen kann beim Aufschlagen auf die Windschutzschreibe eine erhebliche und nicht ungefährliche Wirkung haben. Im schlimmsten Fall kann durch diese Beschädigung die Windschutzscheibe beim nächsten Steinschlag komplett zerstört werden. Der kleine Sprung oder Riss sollte also umgehend behoben werden. Die Windschutzschreibe erfüllt viele verschiedene Funktionen.
Zum einen schützt sie die Insassen des Fahrzeuges vor Fahrtwind, Insekten und ähnlichem. Zum anderen sorgt sie für eine gewisse Stabilität der gesamten Karosserie. Ein Steinschlag kann das aus für die Sicherheit im Fahrzeug sein. In den meisten Fällen muss nicht die komplette Scheibe ausgetauscht werden, eine Reparatur des Steinschlages kann ausreichend sein. Eine Reparatur des Mangels kommt allerdings nur in Frage, wenn der Steinschlag nicht größer als 10 mm ist und sich noch keine Risse gebildet haben. Auch die Entfernung zum Scheibenrahmen ist entscheidend, ob die ganze Scheibe ersetzt werden muss oder nicht. Kleinere Steinschläge können schnell und unkompliziert mit Kunstharz gefüllt, anschließend gehärtet und poliert werden.
Nach der Reparatur ist die Beschädigung nicht mehr zu erkennen. Wer eine Kaskoversicherung hat muss in den meisten Fällen nichts für die Schäden bezahlen, wenn es sich lediglich um eine Reparatur handelt. Dies gilt für eine Teil- sowie Vollkaskoversicherung gleichermaßen. Das Reparaturverfahren ist nicht nur einfacher als ein Austausch der Windschutzscheibe, sondern auch um ein Vielfaches günstiger. Für einen kompletten Austausch der Scheibe können je nach Fahrzeug bis zu 1.000 Euro fällig werden. Aus diesem Grund übernimmt die Versicherung meist die Reparaturkosten und verzichtet in einigen Fällen sogar auf die Selbstbeteiligung. Es lohnt sich also den Steinschlag frühzeitig korrigieren zu lassen. Bevor man sich allerdings auf das Einspringen der Versicherung verlässt, sollte diese zuvor kontaktiert werden, ob die Kosten auch tatsächlich übernommen werden.