Schadensersatz – darunter versteht man alle Sachschäden, die nach einem Verkehrsunfall ersetzt werden. Ein Unfall ist immer eine höchst belastende Situation für alle Beteiligten. Ist es glücklicherweise zu keinem Personenschaden gekommen, muss aber dennoch der materielle Schaden ersetzt werden. Auch bei Unfällen mit Personenschaden wird natürlich ein Schadensersatz fällig. Hier kann sich der Schadensersatz auch noch in Schmerzensgeld, Krankenhaus- und Therapiekosten ausdrücken. Schadenersatz muss immer derjenige leisten, der den Unfall verursacht hat. Hier kann dann auch die Haftpflichtversicherung in Kraft treten.
Bei einem Sachschaden am Pkw ist das Sachverständigengutachten die Grundlage für die Höhe der Schadensersatzforderung. Der Schadensersatz kann von jedem Unfallteilnehmer eingefordert werden, der keine Verantwortung an dem Unfall trägt. Oft muss die Schuldfrage aber auch erst durch einen Gutachter ermittelt werden. Liegt die Summe des Sachschadens unter 700 Euro, sollte auf das Gutachten verzichtet werden, denn dann gilt die Schadenminderungspflicht und die Kosten des Sachverständigen werden nicht übernommen. Um Schadensersatz fordern zu können, sollte man aber auf jeden Fall einen Kostenvoranschlag anfertigen und die Beschädigungen auf Fotos dokumentieren.
Schadensersatz kann aber nicht nur für Sachschäden gefordert werden, es ist auch möglich, den Nutzungsausfall des eigenen Fahrzeugs oder auch Mietwagenkosten erstatten zu lassen. Daneben gibt es noch viele weitere Kosten, die unter Umständen erstattungsfähig sind. Dies ist ein weites Feld und erfordert Fachwissen. Voraussetzung ist hier natürlich auch, dass man selbst keine Schuld an dem Unfall trägt. Zum Thema Schadensersatz sollte man sich von seiner Versicherung beraten lassen und im Falle eines hohen Schadens kann auch ein Anwalt eingeschaltet werden. Oft verliert man im Paragrafen-Dschungel den Überblick oder der Unfallverursacher verweigert eine Zahlung. Dann sollte man sein Recht notfalls gerichtlich einfordern.