In vielen Ländern der Europäischen Union ist bereits eine gesetzlich verankerte Winterreifenpflicht verordnet. In Deutschland wird noch darüber diskutiert, ob sie eingeführt werden sollte. Im November 2010 hatten sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern darauf geeinigt, bald eine Winterreifenpflicht in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzunehmen.
Bisher wird in der Straßenverkehrsordnung die Verwendung von “geeigneter Bereifung” entsprechend der Witterungsbedingungen gefordert. Das Oberlandesgericht in Oldenburg befand diese Formulierung als ungenügend und verlangte konkretere Angaben. Nur durch die Aufnahme der Winterreifen in die StVO besteht jedoch noch keine explizite Winterreifenpflicht. Unter “den Wetterverhältnissen gerechter Fahrzeug-Ausrüstung” ist in der Regel zu verstehen, dass in den kalten Jahreszeiten Ganzjahres- oder Winterreifen sowie Frostschutzmittel und für größere Fahrzeuge z. B. Schneeketten zu verwenden sind. Wer gegen die noch nicht offiziell bestehende Winterreifenpflicht verstößt, dem drohen 20 € Bußgeld. Liegt durch die Verwendung von nicht zweckgemäßer Bereifung zudem eine Behinderung des Verkehrs oder der allgemeinen Sicherheit vor, so fallen 40 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg an. Wird durch die Verwendung von falschen Reifen ein Unfall verursacht, weigern sich viele Versicherungen, den Schaden zu übernehmen.
Schon allein der eigenen Sicherheit halber sollte man es mit der Winterreifenpflicht genau nehmen, ob sie nun gesetzlich verankert ist oder nicht. Außerdem muss bei Fahrten ins europäische Ausland darauf geachtet werden, ob in den jeweiligen Ländern eine gesetzliche Winterreifenpflicht besteht. Vor allem die skandinavischen Länder nehmen es mit der Winterreifenpflicht sehr genau, aber auch Österreich und Frankreich haben die Winterreifenpflicht vor einigen Jahren eingeführt.