Youngtimer

Webber | 09.12.2010 - 20:12

Alte Kraftfahrzeuge, die als Liebhaberfahrzeuge genutzt werden, aber noch nicht zur Kategorie der Oldtimer gehören, werden als Youngtimer bezeichnet. Fahrzeuge mit einem Alter von 15 bis 20 Jahren werden generell der Kategorie Youngtimer zugeordnet, wobei es in Deutschland keine festen Altersgrenzen zur Differenzierung gibt. Oft werden auch Autos aus den 70er Jahren als Youngtimer bezeichnet, da sie von ihrem Aussehen her nicht sofort als Oldtimer erkennbar sind. Bis 2007 galten sogar Fahrzeuge mit einem Alter bis zu 30 Jahren gemäß der 49. Ausnahmeverordnung der Straßenverkehrsordnung zur Klasse der Youngtimer.

Generell haben Youngtimer genauso viele Anhänger wie Oldtimer. Viele werden immer noch regelmäßig als Nutzfahrzeuge eingesetzt, wobei eine spezielle Versicherung abgeschlossen werden sollte. Das Baujahr oder das Zulassungsjahr eines Youngtimers muss mindestens 25 Jahre zurückliegen, damit eine Youngtimer-Versicherung zu Sondertarifen möglich ist. Zudem muss der Originalzustand mehr oder weniger erhalten sein und der Marktwert des Autos sollte mindestens 3.000 € betragen. Steht der Youngtimer nur noch in der Garage oder wird er äußerst selten verwendet, ist der Abschluss einer sog. Ruheversicherung ratsam. Es gibt wie beim Oldtimer auch beim Youngtimer vielerlei Fantreffen, Wettbewerbe und Rennveranstaltungen. Ersatzteile zu erhalten kann manchmal aufgrund des geringeren Alters etwas leichter sein als Oldtimer-Ersatzteile zu finden.

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