Zulassungsbescheinigung

Webber | 09.12.2010 - 20:15

Jedes Fahrzeug und jede Person ist in Deutschland für den Straßenverkehr zulassungspflichtig. Eine Zulassung für Person und Fahrzeug erfolgt in der Regel durch die zuständige Zulassungsstelle des Landkreises oder der Kommune. Eine Zulassung beinhaltet folgende Vorgänge: das Ausstellen einer Zulassungsbescheinigung, oft Fahrzeugschein genannt, und die Vergabe eines Kfz-Kennzeichens.

Eine Zulassungsbescheinigung, damals oft als Fahrzeugbrief bezeichnet, beinhaltet für gewöhnlich drei Informationen. Das zu registrierende Fahrzeug wird zunächst individualisiert. Dies geschieht aufgrund der vom Hersteller vergebenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer, umgangssprachlich auch Fahrgestellnummer genannt. Des Weiteren beinhaltet eine Zulassungsbescheinigung die Dokumentation und Vergabe eines Kfz-Kennzeichens. Dies wird einer bestimmten Person zugeteilt, meist dem Fahrzeug-Eigentümer. Ferner wird in der Zulassungsbescheinigung festgehalten, dass das Fahrzeug die technischen Zulassungsbedingungen eines Landes der Europäischen Union erfüllt. In Teil 1 der Zulassungsbescheinigung wird ausschließlich der Halter des Fahrzeuges vermerkt. In Teil 2 des Dokumentes muss daher aufgeführt werden, ob es sich bei genannter Person auch um den Eigentümer handelt. Vor der Einführung von einheitlichen Zulassungsbescheinigungen für alle EU-Staaten beinhaltete das Dokument oft noch die Namen und Anschriften von bis zu sechs Vorbesitzern des Fahrzeuges. Die Vereinheitlichung der Zulassungsbescheinigung hat u. a. zu mehr Datenschutz und allgemein gültigeren Informationen geführt.

You can leave a response. Pinging is currently not allowed.

Leave a Reply