Wenn man sich einen Zweitwagen zulegen will, muss man sich dessen bewusst sein, was für Vor- und Nachteile dieser mit sich bringt. Wer bereits einen Erstwagen mit Versicherung hat und seinen Zweitwagen neu anmelden möchte, der muss diesen normalerweise in der Schadenfreiheits-Klasse 0 einstufen lassen. Dies bedeutet Versicherungsbeiträge mit bis zu 240 % des Grundbeitrags und kommt vor allem in den ersten Jahren sehr teuer. Abhilfe hierzu schaffen diverse Spezial-Angebote, die bei bestimmten Voraussetzungen für die Versicherung des Zweitwagens gewählt werden können.
Eine gängige Variante, den Zweitwagen günstiger zu versichern ist die sog. Partnerregelung. Der Zweitwagen bekommt bei dieser Regelung meist den Rabatt des Erstwagens angerechnet. Andere Nachlässe wie beispielsweise die für geringe Fahrleistung oder Garagen werden hierbei jedoch oft nicht geboten, was mitunter zu einer teureren als einer billigeren Einstufung führen kann. Zudem müssen bei dieser Variante sowohl Erstwagen als auch Zweitwagen beim selben Versicherungs-Anbieter gemeldet sein. Unter Umständen kann es daher lohnenswerter sein, andere Versicherungsmodelle in Betracht zu ziehen. Es kommt dabei stets auf verschiedene Kriterien an, wie beispielsweise den Fahrzeughalter und die Schadensfreiheits-Klasse des Erstwagens. So oder so sollte ein Zweitwagen nur dann angeschafft werden, wenn er wirklich benötigt wird.