Zweitwagenregelung

Webber | 09.12.2010 - 20:19

Wenn man sich einen Zweitwagen zulegen will, muss man sich dessen bewusst sein, was für Vor- und Nachteile dieser mit sich bringt. Wer bereits einen versicherten Erstwagen besitzt und seinen Zweitwagen neu anmeldet, der muss die sog. Zweitwagenregelung beachten. Sie besagt, dass der Zweitwagen quasi mitversichert werden kann. Bei der Zweitwagenregelung wird er manchmal in der Schadenfreiheits-Klasse 0 eingestuft werden. Die Versicherungsbeiträge können hierbei im schlechtesten Fall rund 240 % des Grundbeitrags betragen, was besonders in den ersten Jahren sehr teuer werden kann. Dennoch eignet sich die Zweitwagenregelung für viele. So kann beispielsweise ein Elternteil mit einem Erstwagen einen Zweitwagen für das Kind mitversichern lassen. Auch ein nur für den Sommer taugliches, eher selten benutztes Auto wie ein Cabrio kann unter die Kategorie der Zweitwagenregelung fallen.

Je nach Versicherungs-Anbieter ist es innerhalb der Zweitwagenregelung möglich, den Zweitwagen in die Schadensfreiheits-Klasse 1/2 einstufen zu lassen. Dann fallen circa 100 % bis 140 % des Gesamtbeitrags an. Vor allem für Fahranfänger kommt dies deutlich billiger. Besonders viel sparen kann man, wenn man bei einem Versicherungs-Anbieter ist, der den Zweitwagen wie den Erstwagen einstufen lässt. Auch dies ist laut Zweitwagenregelung erlaubt. Generell sollte man bei den verschiedenen Angeboten der Zweitwagenregelung daran denken, dass die Tarife von diversen Faktoren abhängen. Es kommt immer darauf an, auf wen der Zweitwagen zugelassen wird und ob diese Person zugleich Besitzer und Fahrer des Wagens ist. Bei der Zweitwagenregelung kann auch die Höhe der Schadensfreiheits-Klasse des Erstwagens entscheidend sein, wenn der Zweitwagen bei derselben Versicherung angemeldet werden soll.

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