Kfz Haftpflicht

Eine Kfz Haftpflicht muss sein

Eine Kfz Haftpflichtversicherung ist eine vom Gesetzgeber geforderte Pflichtversicherung, die der Halter eines Kfz unbedingt vor der ersten Fahrt auf den Straßen abschließen muss. Ohne diese Versicherung darf der Fahrzeughalter mit seinem Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist die erste vom Gesetzgeber geforderte Grundlage, während sich die zweite Grundlage auf die technische Beschaffenheit des Fahrzeugs bezieht. Grundlage hierfür ist die Straßenverkehrszulassungsordnung, für dessen Einhaltung der Technische Überwachungsverein zuständig ist. Ohne Einverständnis des TÜVs darf kein Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Allerdings gibt es bei den Kraftfahrzeugen auch gewisse Gruppen, welche keine einzelne Kfz Haftpflicht abschließen muss. Dazu gehören Fahrzeuge der Bundeswehr, der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungswesens und alle Fahrzeuge der Bundes- und Landesregierung. Allerdings müssen auch diese Fahrzeuge den Grundbestimmungen der STVZO entsprechen. Diese Haftpflichtversicherung dient einmal zur Absicherung des Fahrzeughalters, damit dieser im Falle eines verschuldeten Unfalls nicht an den Rand des finanziellen Ruins getrieben wird.

Zum anderen dient diese Kfz Haftpflicht dem Schutz aller am Unfall unschuldig beteiligten Personen, damit diese den an sich selbst oder an ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden selbst bezahlen müssen. Beim Abschluss einer solchen Versicherung bekommt der Fahrzeughalter von der Versicherungsgesellschaft eine sogenannte Doppelkarte, mit der der Fahrzeughalter sein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt anmelden kann. Diese bestätigt die Anmeldung des Kraftfahrzeugs durch die Herausgabe von Nummernschildern, welche der Fahrzeughalter deutlich sichtbar vorne und hinten an seinem Fahrzeug anbringen muss, damit im Falle einer Radarkontrolle das Kennzeichen des Fahrzeugs unzweifelhaft erkannt werden kann. Von einer solchen Haftpflichtversicherung für das Kraftfahrzeug profitieren sowohl der Halter des Kfz als auch der Unfallgegner.