Wer eine Kfz Versicherung kündigen möchte
Jeder Autofahrer weiß, dass er für alle Fahrten auf den deutschen Straßen eine Haftpflicht für sein Fahrzeug haben muss, da es vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Um eine Kfz Versicherung kündigen zu können, gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine ordentliche Kündigung gibt es zunächst mit einer einmonatigen Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Ende eines laufenden Jahres. Wenn aber nun während dieses Jahres verschiedene unvorhergesehene Ereignisse auf den Fahrzeughalter zukommen, gibt es dennoch auch andere Möglichkeiten zu einer Kündigung in einem Sonderfall.
Die einfachste Art der Sonderkündigung ist der Totalschaden, durch den ein Fahrzeug absolut nicht mehr repariert und nur noch auf den Schrottplatz gebracht werden kann. Beim Eintreten eines solchen Falls wird die Versicherung automatisch mit der Abmeldung des Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt gekündigt. Bis dahin gezahlte Beträge hat das Versicherungsunternehmen an den Fahrzeughalter zurückzuzahlen. Etwas anders sieht es aus in einem Schadensfall. Hier kann nach Regulierung des Schadens der Fahrzeughalter gleichfalls seine Kfz Versicherung kündigen. Allerdings hat hier das Versicherungsunternehmen die Berechtigung, den Beitrag bis zum Ende des Versicherungsjahres vom Fahrzeughalter zu verlangen.
Ein weiteres Sonderkündigungsrecht bezieht sich auf die Beitragserhöhung, welche der Fahrzeughalter in den meisten Fällen erst nach Ablauf der regulären Kündigungsfrist erhält. Hier kann er gegen die Erhöhung des Beitrags formal Einspruch einlegen und gleichzeitig die Kündigung für den bestehenden Vertrag mitteilen. Die nächste Möglichkeit, seine Kfz-Versicherung zu kündigen, ist der Wohnungswechsel in eine andere Stadt mit einem anderen Kennzeichenbezirk. Da der Fahrzeugbesitzer sein Fahrzeug ganz neu anmelden muss, kann er zudem auch seine bisher bestehende Kfz Versicherung kündigen.