Kündigung der Kfz Versicherung

Wie geht es mit der Kündigung der Kfz Versicherung?

Da steht zunächst die ordentliche Kündigung der Kfz Versicherung im Raum, die zum Ende eines Jahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann. Diese Form der Kündigung wird regelmäßig im Monat November durchgeführt. Speziell Anfang bis Mitte Oktober flattern dem Kunden immer wieder reichlich Reklame von allen möglichen Versicherungen, die den Fahrzeughalter sehr gern als ihren Kunden begrüßen würde. Eine weitere Art der ordentlichen Kündigung ist der Kauf eines neuen Kfz und gleichzeitiger Abmeldung des alten Fahrzeugs.

Neben dieser gewöhnlichen und ganz normalen Kündigung gibt es natürlich auch ganz besondere Kündigungen. Eine davon ist die Kündigung nach einer Preiserhöhung. Wer nach dem Erhalt einer neuen Police mit höheren Beiträgen kündigen möchte, kann dies binnen einer Frist von 14 Tagen ab Datum des Erhalts machen, indem er Widerspruch gegen die Preiserhöhung erhebt. Dieser ist gleichzeitig mit der Kündigung an das Versicherungsunternehmen zu senden. Doch sollte der Versicherungsnehmer hierbei den Brief erstens per Einschreiben mit Rückantwort an das Versicherungsunternehmen senden, und zudem sollte er die Kündigung möglichst schnell absenden, damit diese binnen 14 Tagen nach Erhalt beim Empfänger ist.

Die nächste Kündigung einer Kfz-Versicherung ist nach einem Schadensfall möglich. Wenn der Schaden reguliert ist, könnte der Versicherungsnehmer die Versicherung mit sofortiger Wirkung kündigen. Aber leider hat diese Sache einen möglichen Haken, denn das Versicherungsunternehmen kann noch den ganzen restlichen Beitrag für das laufende Jahr verlangen. Anders sieht es da bei einem Totalschaden aus, denn da das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist und zum Schrottplatz geschleppt werden muss, kann der Fahrzeughalter sein Fahrzeug abmelden und somit den Versicherungsvertrag beenden.